Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg

Der Bildungsscheck in NRW

Der Förderzuschuss für die Weiterbildung ist ein zentraler Baustein für Arbeitsplatzsicherheit und beruflichen Aufstieg.

Lebensbegleitendes Lernen gehört mehr denn je zum beruflichen Alltag, um die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen in NRW zu erhalten. Um mehr Beschäftigte und Betriebe für Weiterbildung zu motivieren, hat das Land ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, das private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zu 50 Prozent, maximal bis zu 500 Euro bezuschusst.

Für das Förderprogramm stehen ab 2007 jährlich 14 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Bundesweit ist die Weiterbildungsbeteiligung in den letzten fünf Jahren gesunken. In Nordrhein-Westfalen liegt sie bei 32 Prozent, in kleinen und mittleren Unternehmen beträgt sie sogar nur 26 Prozent. Hier soll der Bildungsscheck für Beschäftigte, Betriebe und Berufsrückkehrende ansetzen.

Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.

Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen, von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobber/innen sowie Frauen und Männer in Elternzeit. Nach der Neuregelung können auch Unternehmer/innen, Existenzgründer/innen und Freiberufler/innen in den ersten fünf Jahren der Unternehmensgründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.

Ab 2008 können ebenfalls Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienphase in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck NRW nutzen. Hilfreiche Informationen finden Sie im gesonderten

Flyer für Berufsrückkehrende!

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.

Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen. Vergabe über Bildungsberatungsstellen.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in NRW vergeben. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt.

Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht.

Machen Sie doch den Quick-Check, ob Ihr Weiterbildungsvorhaben förderfähig ist!

Eine aktuelle FAQ - Liste zum Bildungsscheck können Sie hier einsehen.

Nähere Informationen für die Weiterbildungsanbieter gibt es hier.

Auf dem Flyer des Ministeriums finden Sie weitere Informationen-

 

Unsere Beratungsstellen in der Region sind:

 

LerNet Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Kasernenstr. 48,  53111 Bonn

Telefon 0228 96968760 Fax 0228 96968762

Beratung@Spamschutz.lernet.de 

 

sowie

Dr. Reinold Hagen Stiftung

Kautexstr. 53, 53229 Bonn

Telefon 0228/97690

Beratung@Spamschutz.lernet.de

 

sowie

Handwerkskammer zu Köln

Beratungsstelle Süd

Ennemoserstr. 10, 53119 Bonn

Telefon 0228/6047962

 

vandenesch@Spamschutz.hwk-koeln

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